Zitat aus Humbert, Didaktik der Informatik, S.60/61
... Über Ziele allgemeiner Bildung besteht in demokratisch verfassten Gesellschaften ein gewisser Konsens.
Das globale Ziel wird darin gesehen, dass es gilt, die Kinder und Jugendlichen auf eine Zukunft so vorzubereiten,
dass sie in freier Selbstbestimmung in die Lage versetzt werden, ihr Leben zu gestalten und an politischen
Entscheidungen mündig teilhaben. Um diese Ziele zu erreichen, werden - unter Zuhilfenahme der Erkenntnisse
fachdidaktischer Forschung - Projektionen übergeordneter Ziele auf Methoden und Inhalte des Schulfachs vorgenommen.
Bezogen auf die Zielmaßgabe können für das Schulfach Informatik folgende Dimensionen ausgewiesen werden:
- Informatische Bildung ist Bestandteil allgemeiner Bildung für eine verantwortliche Gestaltung der Zukunft
in Selbstbestimmung.
- Notwendige Voraussetzung für Medienbildung ist Informatische Bildung.
- Informatische Bildung ist eine notwendige Voraussetzung für die Ausbildung Informatischer Vernunft.
Links
Informatik in SI in Rheinland-Pfalz
Realisiert:
Wahlfach bzw. Wahlpflichtfach in 9/10 bzw. 8/9
(
Lehrplan)
Wünschenswert:
Im Rahmen des Unterrichts 'Naturwissenschaften', der zu 'Natur und Technik' erweitert wird, werden versuchsweise
an interessierten Schulen von den 7 Stunden, die in Jahrgangsstufe 5 und 6 zur Verfügung stehen, 2 Stunden für Informatik
(erste Ideen dazu) abgezweigt. Diese
Stunden werden von einer ausgebildeten Informatik-Lehrkraft unterrichtet. Die Unterrichtsinhalte orientieren sich
zunächst an den Bildungsstandards 5-7 der GI und an bestehenden
Lehrplänen der Bundesländer Bayern
Sachsen, Baden-Württemberg, .... Für den bayerischen und für den sächsischen Lehrplan gibt es geeignete Lehrbücher.
Ziel ist es, ein eigenständiges rheinland-pfälzisches Konzept für eine informatische
Bildung in SI zu entwickeln, das schließlich den ehemaligen ITG-Lehrplan von 1992 ersetzt.
Fernziel:
Pflichtfach Informatik in SI für alle Schülerinnen und Schüler.
Einige Grundsätze
- Unterricht mit einer Software darf nicht zu einer 'Produktschulung'
verkommen. Es muss immer versucht werden, das
Allgemeine, Beständige, Übertragbare, Grundsätzliche herauszustellen.
Insbesondere soll die Strukturierung von
Dokumenten (z.B. durch Überschriften, Absätze, Aufzählungen, Tabellen, ...) herausgestellt werden.
Formatierungsdetails sind unwichtig.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen Ihre Daten verständig verwalten
und transferieren. Dazu müssen sie
in Verzeichnisbäumen navigieren können, Dateien und Ordner auch im
Hinblick auf die Übertragung auf andere
Systeme geeignet benennen, wichtige Dateiformate kennen.
- Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Internet sollen frühzeitig an
geeigneten Stellen angesprochen werden.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss an konkreten,
'kindgerechten' Beispielen erläutert werden.
Gerade bei Internet-Recherchen müssen Fragen des Urheberrechts,
korrektes Zitieren, Plagiat usw.
angesprochen werden. Gefahren und Verhalten in Chatrooms,
Online-Communitys, .. sollen angesprochen werden.
- Gerade bei sehr jungen Schülerinnen und Schülern soll ein Wirrwarr
von eingesetzten Programmen vermieden werden.
Es ist unbedingt anzustreben, dass die Schülerinnen und Schüler mit den
in der Schule eingesetzten Programmen daheim
legal weiterarbeiten können. Diese Bedingungen können nur durch den
Einsatz von freier Software erreicht werden.