HSG |
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In allen Klassenstufen | In vier bzw. zwei Lerngruppen der Klassenstufe 5 - 7 |
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Im Schuljahr 2021/2022 werden vier „Tabletklassen“ eingerichtet. Die Bili-Klassen sind zugleich „Tabletklassen“. Alle anderen Lerngruppen werden „Nicht-Tabletklassen“ sein.
Methodenvielfalt wird auch in „Tabletklasse“ angestrebt, d.h. die Schüler*innen einer Tabletklasse“ schauen NICHT sechs Stunden à 45 Minuten auf ihr Tablet. Das Tablet wird nur dann genutzt, wenn es pädagogisch sinnvoll ist. Insbesondere werden die sozialen und kommunikativen Kompetenzen weiterhin konsequent erweitert bzw. eingeübt. Das Tablet ist nur eines unter vielen anderen unterrichtlichen Medien und Werkzeugen.
Die Grundfertigkeiten werden gemäß des (bestehenden) Medien- und Methodenkonzepts weiterhin konsequent eingeübt, geschult und vertieft. Hefte werden in allen Fächern konsequent geführt. Füllfederhalter, Blei- und Buntstifte, Zirkel, Lineal und Geodreieck werden nach wie vor genutzt.
Die gedruckten Lehrbücher stehen weiterhin zur Verfügung.
Die bisher schon geltenden, festen Regeln im Umgang mit elektronischen Geräten im Schulhaus haben weiterhin Gültigkeit (z.B. Nutzungsverbot elektronischer Geräte im gesamten Schulgebäude - außer auf Anweisung der Lehrkraft im Unterricht).
Die Tablet-PCs stehen den Schüler*innen im Unterricht und zu Hause als Arbeitswerkzeug ständig zur Verfügung. Dadurch entstehen neue, zusätzliche Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung, da die Tablets im Unterricht jederzeit und ohne großen Aufwand als Unterrichtsmedium gemäß den didaktisch-methodischen Entscheidungen der jeweiligen Lehrkraft eingesetzt werden können. Selbstverständlich werden feste Regeln zur Nutzung der Tablets eingeführt. Auf deren Einhaltung wird konsequent geachtet.
Elektronische Lehrwerke sollen neben den gedruckten Lehrwerken im Unterricht und zuhause genutzt werden. Das Gewicht der Schulranzen kann so sicher verringert werden. Ob und wann genau elektronische Lehrbücher in der Schule genutzt werden, entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft.
Nein. Auch in den „Nicht-Tabletklassen“ werden die im Methoden- und Medienkonzept angestrebten Techniken und Kompetenzen vermittelt.
Ja, da neben den elektronischen Versionen der Lehrwerke stets auch die gedruckten Lehrwerke angeschafft werden müssen. Eine ständige Nutzung der schülereigenen Tablet-PCs im Unterricht wäre im Falle eines Wechsels in eine „Nicht-Tabletklasse“ am HSG nicht möglich. Bei einem Wechsel an eine andere Schule wäre zurzeit eine Nutzung des Tablet-PCs im Unterricht wahrscheinlich nicht möglich.
Sie
Die voranstehenden Erwartungen werden in einer Verpflichtungserklärung zusammengefasst, die Sie dann bei der Anmeldung Ihres Kindes für eine Tabletklasse unterzeichnen.
Ja.
Sie erhalten bei der Zusage, dass ihr Kind eine „Tabletklasse“ besuchen wird, eine Kopie mit
Ihr Kind erhält Hilfe und Unterstützung u.a.
Darüber hinaus wird es für die Kinder der „Tabletklassen“ eine behutsame Ein- und Hinführung in die Nutzung mit und in die Regeln im Umgang mit ihrem Tablet-PC geben. Diese folgen einem auf die besonderen Bedürfnisse der „Tabletklassen“ und entsprechend dem Alter und den Erfahrungen der Schüler*innen abgestimmten medienpädagogischen Konzept, das eng mit dem für alle Schüler*innen geltenden Medien- und Methodenkonzept verflochten ist.
Im Rahmen eines Elternabends zu Beginn des Schuljahres werden Sie ausführlich u.a. über das methodische Vorgehen, die Regeln und auch Administration informiert. Darüber hinaus können Sie hier selbstverständlich Fragen stellen und mögliche Probleme thematisieren.
Dies ist selbstverständlich v.a. davon abhängig, ob Sie bereits ein Gerät (mit aktiver Stifterkennung und Eingabestift) zur Verfügung haben, das die Standards erfüllt, oder ein neues Gerät samt aktivem Eingabestift kaufen oder leasen. Grundsätzlich sind Android und iOS-Geräte (Apple) zugelassen. Welche Gerätestandards einzuhalten sind, entnehmen Sie bitte den Informationen auf der HSG-Homepage . Die meisten Verlage verlangen für die Nutzung ihrer elektronischen Lehrwerke eine geringe, zusätzliche Gebühr, die von Ihnen zu tragen sind. Grundsätzlich sollen möglichst kostenfreie Apps verwendet werden. Dennoch können Kosten für kostenpflichtige Apps entstehen (z.B. Windows-Apps (Word, Excel, …) für Tablet-PCs mit einer Displaygröße von 10,2 Zoll). Eventuelle Kosten für die Versicherung Ihres Tablets kommen ebenfalls hinzu.
Sie entscheiden bei der Anmeldung Ihres Kindes am Hohenstaufen-Gymnasium, ob sie Ihr Kind in eine „Tablet-“ oder „Nicht-Tabletklasse“ einschulen möchten. Ein Recht auf Aufnahme in die „Bili-“ bzw. „Tabletklassen“ besteht nicht. Sollten mehr Kinder für die „Tabletklassen“ angemeldet werden, als es Plätze gibt, entscheidet die Schulleitung unter Einbeziehen pädagogischer und organisatorischer Aspekte. Gegebenenfalls entscheidet das Los.